Haftpflichtversicherung
Laut dem
Dekret Nr. 40 vom 28. Februar 2021, muss ab dem 1. Januar 2022 jeder Nutzer der Skigebiete in Besitz einer
Haftpflichtversicherung für Schäden gegenüber Dritten sein. Wer diese Versicherung nicht hat, kann sie online, auch für einzelne Tage abschließen. Die gängigsten Versicherungen dieser Art, auch jene für Familien, decken den Bereich “Wintersport” bereits ab – es empfiehlt sich trotzdem, dies mit der eigenen Versicherungsgesellschaft abzuklären.
Wer nicht darüber verfügt, kann sie auch für einzelne Tage online über unseren
Partner ITAS erwerben.
Helmpflicht
Ab sofort sind alle Sportler*innen, die im Skigebiet Rodeln, Skifahren, Telemark oder Snowboarden verpflichtet, einen Helm zu tragen. Gegen Verstöße kann eine Verwaltungsstrafen von 100 bis 150 Euro sowie ein Zutrittsverbot zu Anlagen für ein bis drei Tage verhängt werden.
Pistendienst
Speziell ausgebildete Pistensanitäter überwachen in Zusammenarbeit mit den Ordnungskräften alle geöffneten und markierten Skipisten.
Bei Erstversorgung und Abtransport von verletzten Personen wird ein Unkostenbeitrag in Höhe von € 250,00 verrechnet. Unfälle können bei allen Liftstationen und natürlich unter der allgemeinen
Notrufnummer T. 112 gemeldet werden.